Grundbuchamt Heiligengrabe

Grundbuchauszug für Heiligengrabe online beantragen

Für Grundstücke in Heiligengrabe führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Neuruppin, rund 38 km südöstlich von Heiligengrabe (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Neuruppin Grundbuchamt · in Neuruppin, 38 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Heiligengrabe

Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Telefon
+4933913950
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do, Fr 09:00–11:30 Uhr; Di 13:30–16:30 Uhr
Entfernung
38 km südöstlich von Heiligengrabe (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Neuruppin: Öffnungszeiten und alle 22 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Neuruppin

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Heiligengrabe online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Heiligengrabe ist das in der Regel das Amtsgericht Neuruppin.

Ort16909 Heiligengrabe

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Heiligengrabe

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Katasteramt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 38 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 38 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 38 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Heiligengrabe

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 48 €/m² 25–70 € (6)
Mischgebiet 10 €/m² 4,00–80 € (66)
Gewerbe / Industrie 9,00 €/m² 6,00–18 € (11)
Landwirtschaftliche Flächen 1,45 €/m² 1,10–1,80 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.