Grundbuchamt Lindow (Mark)

Grundbuchauszug für Lindow (Mark) online beantragen

Für Grundstücke in Lindow (Mark) führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Neuruppin, rund 13,4 km südwestlich von Lindow (Mark) (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Neuruppin Grundbuchamt · in Neuruppin, 13,4 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Lindow (Mark)

Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Telefon
+4933913950
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do, Fr 09:00–11:30 Uhr; Di 13:30–16:30 Uhr
Entfernung
13,4 km südwestlich von Lindow (Mark) (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Neuruppin: Öffnungszeiten und alle 22 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Neuruppin

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Lindow (Mark) online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Lindow (Mark) ist das in der Regel das Amtsgericht Neuruppin.

Ort16835 Lindow (Mark)

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Lindow (Mark)

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 308 km
Katasteramt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 13,4 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 13,4 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 13,4 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Lindow (Mark)

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 75 €/m² 40–120 € (3)
Mischgebiet 20 €/m² 10–40 € (14)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.